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Okt 17

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Agentur für Social Activities buchen — und Honorar sparen.

Wird eine Agentur gebucht, die dafür sor­gen soll, dass auf den Firmen-facebook-Seiten oder den neuen Corporate-Seiten bei Google „mehr los“ ist und damit impli­ziert, dass die Agentur reale Userkommunikation vor­täuscht, dann kann sich der Auftraggeber meist sein Honorar spa­ren. Eine sol­che Tätigkeit einer Agentur stellt (ver­mut­lich) einen Wettbewerbsverstoß dar und ist damit als „man­gel­hafte“ Leistung nicht dem Kunden in Rechnung zu stel­len. Doch for­dert der Auftraggeber eine Agentur zu sol­chen Tätigkeiten auf, ver­hält sich auch der Auftraggeber wett­be­werbs­wid­rig und ris­kiert neben Schäden an sei­ner Reputation Ärger mit sei­nen Mitbewerbern.

Agenturen, die in die­sem „Geschäftsmodell“ tätig sind ris­kie­ren also nicht nur Honorarausfälle, son­dern auch Schadensersatzforderungen Ihrer Klientel und Ärger mit den Rechtsabteilungen des Wettbewerbs.

Ob zu befürch­ten steht, dass die Aufforderung „fri­ende uns — unter allen neuen Freunden ver­lo­sen wir ein IPad“ eben­falls eine Anstiftung zu wett­be­werbs­wid­ri­ger, ver­schlei­er­ter, werb­li­cher Kommunikation dar­stellt ist mir schlei­er­haft. Das darf es auch ruhig sein, ich bin näm­lich kein Jurist, inso­fern möchte ich auch dar­auf hin­wei­sen, dass meine sämt­li­chen Aussagen in die­sem Beitrag lai­en­hafte Über­le­gun­gen zu einem Artikel von Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht dar­stel­len und  diese von mir ohne jeden Anspruch auf Gewähr wie­der­ge­ge­ben werden.

Wie wird „der Markt“ mit die­sem Problem umgehen?

Was wäre wenn Verträge geschlos­sen wer­den, in denen nicht eine kon­krete Leistung der Agentur hono­riert wird, son­dern ein Ergebnis, also z. B. neue Likes oder neue Kommentare von Usern. Verbunden mit einer monat­li­chen Steigerung um sound­so­viel Prozent. Natürlich sind die Verträge mit dem Hinweis gar­niert, dass natür­lich keine (!) gefälsch­ten Benutzer und Beiträge  von der Agentur erstellt wer­den dür­fen. So einen ähnli­chen Vertrag schließt dann die Agentur auch mit Ihren exter­nen „Agents“, wel­chen über­las­sen bleibt, wie Sie die gewünschte Resonanz erzeu­gen ab, aber natür­lich wird auch in deren Vertrag dar­auf hin­ge­wie­sen, dass natür­lich keine gefälsch­ten Benutzer und Beiträge erstellt wer­den dür­fen. Die Agents rech­nen dann gegen­über der Agentur die „erwirk­ten“ Leistungen ab. Sie könn­ten z.B. in der Fußgängerzone Passanten anspre­chen und diese bit­ten den Agenturkunden zu liken oder einen net­ten Kommentar zu schrei­ben — natür­lich ganz frei­wil­lig und aus eige­ner Motivation. Für jeden „gene­rier­ten“ Like wird der Agent bezahlt — und die Agentur für die Likes durch deren Agents. So sind sie raus aus der Wettbewerbsfalle und es kann ja die Agentur nix dafür, wenn ein­zelne Agents sich NICHT an die ver­ein­bar­ten Regeln hal­ten son­dern selbst Userprofile anle­gen und Likes fälschen.

Obiges Szenario ist natür­lich rein spe­ku­la­tiv. Genau so spe­ku­la­tiv, wie  ja auch der Marktforschung schon seit Jahrzehnten unter­stellt wird, das Fälschungspotential durch unter­be­zahlte Interviewer geschäfts­tüch­tig auszunutzen.

In Wirklichkeit geht natür­lich — und vor allem in der Werbung — alles kor­rekt, ehr­lich und immer mit rech­ten Dingen zu.

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Über den Autor

Ralph Lindner

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