Wird eine Agentur gebucht, die dafür sorgen soll, dass auf den Firmen-facebook-Seiten oder den neuen Corporate-Seiten bei Google „mehr los“ ist und damit impliziert, dass die Agentur reale Userkommunikation vortäuscht, dann kann sich der Auftraggeber meist sein Honorar sparen. Eine solche Tätigkeit einer Agentur stellt (vermutlich) einen Wettbewerbsverstoß dar und ist damit als „mangelhafte“ Leistung nicht dem Kunden in Rechnung zu stellen. Doch fordert der Auftraggeber eine Agentur zu solchen Tätigkeiten auf, verhält sich auch der Auftraggeber wettbewerbswidrig und riskiert neben Schäden an seiner Reputation Ärger mit seinen Mitbewerbern.
Agenturen, die in diesem „Geschäftsmodell“ tätig sind riskieren also nicht nur Honorarausfälle, sondern auch Schadensersatzforderungen Ihrer Klientel und Ärger mit den Rechtsabteilungen des Wettbewerbs.
Ob zu befürchten steht, dass die Aufforderung „friende uns — unter allen neuen Freunden verlosen wir ein IPad“ ebenfalls eine Anstiftung zu wettbewerbswidriger, verschleierter, werblicher Kommunikation darstellt ist mir schleierhaft. Das darf es auch ruhig sein, ich bin nämlich kein Jurist, insofern möchte ich auch darauf hinweisen, dass meine sämtlichen Aussagen in diesem Beitrag laienhafte Überlegungen zu einem Artikel von Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht darstellen und diese von mir ohne jeden Anspruch auf Gewähr wiedergegeben werden.
Wie wird „der Markt“ mit diesem Problem umgehen?
Was wäre wenn Verträge geschlossen werden, in denen nicht eine konkrete Leistung der Agentur honoriert wird, sondern ein Ergebnis, also z. B. neue Likes oder neue Kommentare von Usern. Verbunden mit einer monatlichen Steigerung um soundsoviel Prozent. Natürlich sind die Verträge mit dem Hinweis garniert, dass natürlich keine (!) gefälschten Benutzer und Beiträge von der Agentur erstellt werden dürfen. So einen ähnlichen Vertrag schließt dann die Agentur auch mit Ihren externen „Agents“, welchen überlassen bleibt, wie Sie die gewünschte Resonanz erzeugen ab, aber natürlich wird auch in deren Vertrag darauf hingewiesen, dass natürlich keine gefälschten Benutzer und Beiträge erstellt werden dürfen. Die Agents rechnen dann gegenüber der Agentur die „erwirkten“ Leistungen ab. Sie könnten z.B. in der Fußgängerzone Passanten ansprechen und diese bitten den Agenturkunden zu liken oder einen netten Kommentar zu schreiben — natürlich ganz freiwillig und aus eigener Motivation. Für jeden „generierten“ Like wird der Agent bezahlt — und die Agentur für die Likes durch deren Agents. So sind sie raus aus der Wettbewerbsfalle und es kann ja die Agentur nix dafür, wenn einzelne Agents sich NICHT an die vereinbarten Regeln halten sondern selbst Userprofile anlegen und Likes fälschen.
Obiges Szenario ist natürlich rein spekulativ. Genau so spekulativ, wie ja auch der Marktforschung schon seit Jahrzehnten unterstellt wird, das Fälschungspotential durch unterbezahlte Interviewer geschäftstüchtig auszunutzen.
In Wirklichkeit geht natürlich — und vor allem in der Werbung — alles korrekt, ehrlich und immer mit rechten Dingen zu.