Fahrradrowdy und Autoverkehrbehinderer
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Man hört ja immer wieder, dass Fahrradfahrer sich nicht an Verkehrsregeln halten und lauter Rowdys per Rad unterwegs sind. Das stimmt – ich gehöre auch dazu. Ich bin überwiegend mit dem Auto unterwegs. Den meisten Zeitgenossen gelte ich vermutlich als Verkehrshinderniss, da ich mich sowohl an Geschwindigkeitsbegrenzungen halte als auch vorschriftsmäßig parke. Unverständnis prallt mir als Autofahrer entgegen, wenn ich (korrekt) auf der Straße und nicht (falsch) auf dem Gehweg parke. Fahre ich 50 in der Stadt – sehe ich von den SUVs hinter mir meist nur noch den Kühler im Rückspiegel.

Ganz anders auf dem Fahrrad. Da würde ich mich auch an Regeln halten – nur ist das nicht so einfach. Links abbiegen ist z. B. eine alltägliche Aufgabe, die man mit dem Auto an allen Kreuzungen ohne einen Regelverstoß bewältigen kann. Mit dem Fahrrad ist das meist nicht möglich ohne die Benutzungspflicht für Radwege zu verletzten oder unerlaubt einen Fußgängerüberweg zu befahren. Natürlich könnte man sein Fahrrad auch schieben – in meiner Jugend habe ich das auch öfters mit meinen Autos getan – geht schon, aber wozu hat man ein Fahrzeug, doch zum fahren und nicht zum schieben, oder?

Ist es zu viel verlangt, wenn auch Fahrradfahrer fahrend an ihr Ziel gelangen möchten?

Darüber hinaus gibt es auch Regelungen, die man – zumindest im vorbei fahren mit >= 20km/h nicht verstehen kann. Die Fahrradampel auf dem Foto zum Beispiel. Verstehen Sie, für wen sie gilt und was sie uns sagen möchte?

Gefunden habe ich das gute Stück auf einem benutzungspflichtigen Radweg in der Stadt Stein. Nach längerem Studium der Kreuzungssituation vermute ich, dass Radfahrer bei roter Ampel anhalten müssen, da es sein könnte, dass ein Fußgänger vom Gehweg rechts die Straße links (Fußgängerampel) überqueren möchte – oder von links kommt. Der Fußweg kreuzt also den gerade aus weiter führenden Radweg, was einen eifrigen Verkehrsplaner wohl zu dieser Ampel für Radfahrer motiviert hat.
Ob der Mann – oder die Frau – selbst an dieser roten Ampel anhält, falls er jemals mit dem Rad vorbei kommen sollte, auch wenn gar keine Fußgänger in Sicht sind?

Es ist leicht sich an Regeln zu halten, wenn diese gemeinsamen Zielen dienen. Es ist Unsinn, sich an Regeln zu halten, wenn diese ausschließlich das Interesse einer Partei berücksichtigen und alle anderen Interessen hint‘ angestellt werden, bzw. überhaupt nicht berücksichtigt werden. Wer regelkonformes Verhalten aller Verkehrsteilnehmer wünscht, muss Regeln aufstellen, welche den Bedürfnissen aller gerecht werden.

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