Benutzungs­pflich­ti­ger Rad­weg – ohne Winter­dienst?
Das Foto zeigt ein Verkehrszeichen 240 mit Zusatzschild "Kein regelmäßiger Räum und Streudienst".
Datum

Ein Radweg ohne Winterdienst in der Radfahrerstadt Nürnberg – ist das möglich? Wo doch alle Nürnberger Oberbürgermeisterkandidaten die „Förderung des Radverkehrs“ ganz oben auf Ihrer Wahlkampfagenda stehen haben. Zwar fragt man sich als Radfahrer, warum der Radverkehr überhaupt gefördert werden soll, genügte es doch völlig, wenn er nicht permanent behindert werden würde, aber solche Haarspaltereien einmal außer Acht gelassen, stößt man im Radfahrer-Alltag immer wieder auf Maßnahmen, die ein ganz anderes Bild vermitteln, als gleichberechtigte Radfahrer. Sie vermitteln den Eindruck, dass Radfahrer von der Verwaltung eher als lästige Begleiter von „richtigem Verkehr“ betrachtet werden. So auch durch dieses Schild, das uns Radfahrern deutlich macht, dass wir gefälligst im Winter zuhause bleiben oder anders als mit dem Rad an unser Ziel kommen sollen.

Mich interessiert, wie das die Nürnberger Stadtverwaltung sieht. Was sagen die Menschen dazu, die dafür verantwortlich sind, dass die Nutzung des Fahrrads als Verkehrsmittel in Nürnberg im Winter „nur eingeschränkt“ also nicht sicher möglich ist?

Deshalb schrieb ich folgenden offenen Brief (E-Mail):

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bürgermeister und Verwaltung der Stadt Nürnberg lassen keine Gelegenheit aus zu betonen, wie wichtig ihnen die Förderung des Radverkehrs als tragende Säule innerstädtischer Mobilität ist.

Um das Fahrrad als ganzjähriges Verkehrsmittel zu etablieren, ist es wichtig, dem Radverkehr beim Winterdienst eine ebenso hohe Aufmerksamkeit wie dem Kfz-Verkehr zu schenken.

Wie erklärt es sich dann, dass in der Stadt Nürnberg benutzungspflichtige Radwege ausgewiesen sind, auf der die Stadt ihrer
allgemeinen Verkehrssicherungspflicht nicht in der Weise nachkommt, dass ein regelmäßiger Winterdienst statt findet?

Die Kombination des Zeichens 240 mit dem Zusatzschild "Kein regelmäßiger Räum- und Streudienst" bedeutet doch nicht weniger, als dass die Nutzung des Fahrrades in Nürnberg nicht uneingeschränkt möglich ist.

Für den Winterradfahrer ergibt sich hierdurch die juristisch
problematische Situation, dass er zwar ggf. - entgegen der
Benutzungspflicht - von einer Nutzung des unbenutzbaren Radweges absehen kann/darf und die Fahrbahn benutzen kann, er sich aber hierdurch bestenfalls den Ummut, schlimmstenfalls nötigendes zu-eng-überholen von verkehrserziehenden KFZ-Fahrern antun muss.

Können Sie mir bitte mitteilen an wie vielen der Nürnberger Radwege KEIN regelmäßiger Winterdienst statt findet und wer für diese Entscheidung Verantwortung trägt? Gibt es hierfür eine Karte, anhand derer dies ersichtlich ist?

Ich meine, die Stadt Nürnberg sollte umgehend auf sämtlichen benutzungspflichtigen Radverkehrsanlagen einen Winterdienst mit ebenso hoher Priorität wie auf den sonstigen Fahrbahnen durchführen. Aufgrund der besonderen Gefährdung von Radfahrern bei Glätte und Eis wäre eher eine Priorisierung des Radverkehrs gegenüber des Kfz-Verkehrs aufgrund der Gefährdungslage gerechtfertigt.

Mit freundlichen Grüßen
Ralph Lindner

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HADIAG Ralph Lindner : https://hadiag.de
Schußleitenweg 77 b :: 90451 Nürnberg
Tel. 0911 9291 9144,  Fax 0911 2879 763

Mein offener Brief ging an das Verkehrsplanungsamt (Hashtag #verkehrtplanungsamt) der Stadt Nürnberg und in Kopie an:

soer@stadt.nuernberg.de
buero@spd-nuernberg.de
buero@gruene-nbg.de
CSU@stadt.nuernberg.de
info@radentscheid-nuernberg.de
info@die-guten.de

Über Antworten und Stellungnahmen der Empfänger werde ich berichten.

Bisher haben reagiert:

  1. Wählergemeinschaft „Die Guten“
    Sie haben meinen Brief auf ihrer facebook und ihrer Internetseite veröffentlicht.
  2. Service Öffentlicher Raum (SÖR)
    siehe mein unten stehender Kommentar vom 9.1.
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