Neuer Todes­streifen* für Nürn­bergs Rad­fahrer er­öf­fnet

Morgen ist es soweit: Termingerecht wird in  #Nürnberg ein neuer Radfahrer-Todesstreifen* eröffnet: ein Radstreifen neben berüchtigter eineinhalb-spur-breiter Fahrbahn, auf der Kfz meist zweispurig fahren und dann natürlich KEINEN ausreichenden Abstand zum Radfahrer einhalten (können).

Quelle: Das Video wurde mir freundlicherweise von Nürnberg steigt ab zur Verfügung gestellt.


Gestern fuhr ich auf dem ebenso gestalteten „neuen„ Radstreifen in Nürnbergs Südstadt (von der Minervastraße zur Gibitzenhofstraße) und konnte während der Fahrt überholenden Autos an die Scheiben klopfen. Interessant, dass Autofahrer dann auch noch angepisst reagieren, wenn man ihr Auto beim überholt werden berührt.

Und nein, ich bin zwar groß aber auch meine Arme sind nicht 150 cm lang.


* Der ungeschützte Radweg am Rand einer Fahrbahn heißt in Belgien „Moordstrookje„ also Mordstreifen, was mir doch etwas zu drastisch erscheint, denn weder die verantwortlichen Verkehrsplaner, noch die Autofahrer welche die Verletzung und Tötung der mit zu knappem Abstand überholten Radfahrer in Kauf nehmen, beabsichtigen diese zu ermorden.
Der Begriff Moordstrookje wurde in Belgien zum Wort des Jahres 2018 gewählt.

Autor: Ralph Lindner

Selbständig, Webmaster, Papa, Rad- und Autofahrer, Blogger, Nürnberger, Eibacher - meist diskussionsfreudig und daher für Manchen unbequem.

2 Gedanken zu „Neuer Todes­streifen* für Nürn­bergs Rad­fahrer er­öf­fnet“

  1. @Rolf: Es gibt keinen gesetzlich vorgeschriebenen Abstand. Es soll ja aber demnächst einen geben – aber auch nicht aufgrund eines Gesetzes, sondern einer Verordnung. ;) Die Mindestabstände stammen meines Wissens überwiegend aus der Zivilgerichtsbarkeit, wenn es um das Thema Schadenersatz ging.

    Ein Radfahrstreifen gehört ja rechtssystematisch nicht zur Fahrbahn, was bedeutet, dass dort auch rechtlich kein „Überholen“ im Sinne des § 5 StVO stattfindet. Auch wenn Teile der Rechtsprechung hier eine Analogie sehen: Entscheidend ist immer der Einzelfall.

    Den Zwang, hier in der Dooring-Zone zu fahren, find ich übrigens schlimmer. Dafür gehört eine sowas anordnende Straßenverkehrsbehörde endlich mal strafrechtlich vor den Kadi. Anders wird das nämlich nicht aufhören…

  2. Du hast recht, die Auto- und LKW-Fahrer wollen keine Radler ermorden, aber sie nehmen die Tötung dieser billigend in Kauf. Sonst würden sie den gesetzlichen Abstand (StVO) von 1,5 m beim Überholen einhalten.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Datenschutz :: Impressum