Merkhilfe für Mitarbeiter:
Zuständigkeit bedeutet nicht Verantwortlichkeit:
„Mag sein, dass ich das so veranlasst habe, es wurde aber anderswo entschieden. Ich bin nicht dafür verantwortlich!“
Verantwortlichkeit bedeutet nicht Zuständigkeit:
„Mag sein, dass ich für die Veranlassung zuständig war, wegen der Umsetzung, wenden Sie sich aber an den zuständigen Mitarbeiter.“
Am Besten, man ist weder zuständig noch verantwortlich:
„Das wurde anderswo entschieden und ich war nicht an der Umsetzung beteiligt. Ich bin der falsche Ansprechpartner!“
Und wenn mal wieder ganz offensichtlich alle erklärten Ziele zur Förderung des Radverkehrs nicht erreicht wurden, dann bedeutet das noch lange nicht, dass die Maßnahme nicht erfolgreich war! Wichtig ist nur jetzt mit Mitteln aus dem Stadtsäckel einen befreundeten Gutachter zu beauftragen, damit dieser eine Evaluierung durchführt und anschließend überzeugend vermittelt, dass das Nichterreichen definierter Ziele auch ein großer Erfolg gewesen sein kann aber zumindest mit Sicherheit ein großer Schritt in die richtige Richtung. Das kann man sich schon mal was kosten lassen…
Der Fisch stinkt vom Kopf her
Wenn Ziele zwar erklärt aber nicht zielführend umgesetzt werden, kann dies daran liegen, dass die Leitung für die MitarbeiterInnen nicht den Rahmen bereit stellt und stabil hält, der es ihnen ermöglicht, ihre Aufgaben im Gesamtinteresse zu erfüllen. Tut die Leitung das nicht gut genug, verfehlt die gesamte Organisation ihr Ziel.
Wenn die Leitung Zielvorgaben erklärt, die sich gegenseitig ausschließen, dann können diese nicht erfolgreich und zielführend umgesetzt werden.
Wer Ähnlichkeiten zu Nürnberger Zuständen, Radverkehrsanlagen und den Behördenvertretern beim „Runden Tisch Radverkehr“ entdeckt, darf sie behalten.